Feiern und Events in Corona Zeiten
Während der Corona-Pandemie können Feierlichkeiten, wie wir sie bislang kennen, nicht stattfinden. Wer also eine Hochzeit im Sommer 2020 feiern möchte, muss Regeln beachten, damit das Infektionsrisiko bei der Feier minimiert wird.

In der Vergangenheit waren insbesondere Veranstaltungen, bei denen viele Menschen in geschlossenen Räumen zusammenkamen, Alkohol konsumiert und getanzt haben, ein typisches Umfeld für die Verbreitung des Coronavirus. Deshalb hat der Senat mit der neuen Rechtsverordnung einen besonderen Rahmen für Feiern vorgegeben, der das Infektionsrisiko verringern soll - aber solche Feierlichkeiten dennoch ermöglicht. Hochzeiten, Geburtstage und Jubiläen können daher unter folgenden Bedingungen und Regelungen gefeiert werden:
Hygiene und Abstandsregeln einhalten
Die allgemeinen Hygienevorgaben, also zum Beispiel die Einhaltung des Abstands, die Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hände sowie eine ausreichende Belüftung müssen eingehalten werden.
Für bestimmte Veranstaltungsflächen muss ein Schutzkonzept erstellt werden.
Bei allen Veranstaltungen müssen die Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Es dürfen also zum Beispiel nur maximal 10 Personen oder zwei Haushalte zusammen stehen oder sitzen. Bei zwei Haushalten dürfen es auch mehr als 10 Personen sein.
Es müssen außerdem die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben werden.
Die genauen Bedingungen für die Durchführung einer Hochzeitsfeier finden Sie in §9 Absatz 2 und 4 der Rechtsverordnung vom 30. Juni 2020.
Gästezahl beschränken
Eine Hochzeitsfeier gilt nach der neuen Rechtsverordnung als eine Veranstaltung ohne feste Sitzplätze. Hochzeitsfeierlichkeiten zeichnen sich nämlich in der Regel dadurch aus, dass es zwar eine Sitzordnung gibt, sich die Gäste aber durch den Raum bewegen und miteinander ins Gespräch kommen. Dadurch besteht das Risiko, eine Vielzahl weiterer Personen anzustecken (und nicht nur den unmittelbaren Sitznachbarn). Von festen Sitzplätzen im Sinne der Rechtsverordnung (wie bei Theaterbesuchen, im Kino etc.) kann folglich nicht ausgegangen werden.
Daher gilt für Hochzeitsfeiern mit Alkoholausschank eine maximale Gästezahl von 100 Personen im Freien oder 50 Personen in Räumen. Wird kein Alkohol ausgeschenkt, dürfen maximal 200 Personen im Freien oder 100 Personen in Räumen zusammen feiern.