Feiern und Events in Corona Zeiten
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Feiern und Events in Corona Zeiten

Während der Corona-Pandemie können Feierlichkeiten, wie wir sie bislang kennen, nicht stattfinden. Wer also eine Hochzeit im Sommer 2020 feiern möchte, muss Regeln beachten, damit das Infektionsrisiko bei der Feier minimiert wird.



In der Vergangenheit waren insbesondere Veranstaltungen, bei denen viele Menschen in geschlossenen Räumen zusammenkamen, Alkohol konsumiert und getanzt haben, ein typisches Umfeld für die Verbreitung des Coronavirus. Deshalb hat der Senat mit der neuen Rechtsverordnung einen besonderen Rahmen für Feiern vorgegeben, der das Infektionsrisiko verringern soll - aber solche Feierlichkeiten dennoch ermöglicht. Hochzeiten, Geburtstage und Jubiläen können daher unter folgenden Bedingungen und Regelungen gefeiert werden: 


Hygiene und Abstandsregeln einhalten

  • Die allgemeinen Hygienevorgaben, also zum Beispiel die Einhaltung des Abstands, die Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hände sowie eine ausreichende Belüftung müssen eingehalten werden.

  • Für bestimmte Veranstaltungsflächen muss ein Schutzkonzept erstellt werden.

  • Bei allen Veranstaltungen müssen die Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Es dürfen also zum Beispiel nur maximal 10 Personen oder zwei Haushalte zusammen stehen oder sitzen. Bei zwei Haushalten dürfen es auch mehr als 10 Personen sein. 

  • Es müssen außerdem die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben werden.

Die genauen Bedingungen für die Durchführung einer Hochzeitsfeier finden Sie in §9 Absatz 2 und 4 der Rechtsverordnung vom 30. Juni 2020.


Gästezahl beschränken

Eine Hochzeitsfeier gilt nach der neuen Rechtsverordnung als eine Veranstaltung ohne feste Sitzplätze. Hochzeitsfeierlichkeiten zeichnen sich nämlich in der Regel dadurch aus, dass es zwar eine Sitzordnung gibt, sich die Gäste aber durch den Raum bewegen und miteinander ins Gespräch kommen. Dadurch besteht das Risiko, eine Vielzahl weiterer Personen anzustecken (und nicht nur den unmittelbaren Sitznachbarn). Von festen Sitzplätzen im Sinne der Rechtsverordnung (wie bei Theaterbesuchen, im Kino etc.) kann folglich nicht ausgegangen werden. 

Daher gilt für Hochzeitsfeiern mit Alkoholausschank eine maximale Gästezahl von 100 Personen im Freien oder 50 Personen in Räumen. Wird kein Alkohol ausgeschenkt, dürfen maximal 200 Personen im Freien oder 100 Personen in Räumen zusammen feiern.


Raumgröße beachten

Neben der maximalen Gästeanzahl ist auch die Raumgröße ein begrenzender Faktor für die Planung und Durchführung einer Hochzeitsfeier. Um dem Infektionsschutz gerecht zu werden, muss pro Gast eine Fläche von 10 Quadratmetern bereitgestellt werden. Für die Berechnung der Raumgröße müssen auch die Servicekräfte, die sich auf der Veranstaltungsfläche selbst aufhalten, mitgezählt werden.

Hintergrund: Die Erfahrung hat gezeigt, dass ausreichend Platz die Einhaltung der Abstandsregeln ermöglicht und zu weniger Ansteckungen führt. Da Hochzeitsfeiern nicht als „Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen“ gelten, sondern man sich zwischen den Gästen bewegt, soll die 10-Quadratmeter-Regel für ausreichend Bewegungsspielraum sorgen, um den Abstand einhalten zu können.

Wenn Sie ein Restaurant mieten, um dort eine Hochzeit (oder ein Geburtstag oder Jubiläum) zu feiern, gelten die Regeln für „Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze“ - also die 10-Quadratmeter-Regel. Wenn Sie eine Eventfläche buchen, um dort eine Hochzeit (oder ein Geburtstag oder Jubiläum) zu feiern, gilt auch hier die 10-Quadratmeter-Regel.


Schutzvorkehrungen treffen

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Feier nicht erforderlich. Bei einer Feier, die unter Beachtung der Raumgröße und Gästeanzahl durchgeführt wird, dürfen maximal zehn Personen (oder bei zwei Haushalten auch mehr als 10 Personen) ohne Abstand zusammen stehen oder sitzen. Es wird dennoch empfohlen, wegen des anhaltenden Infektionsrisikos den Mindestabstand von 1,5 Metern möglichst einzuhalten. Die Kontaktdaten aller Gäste müssen erhoben werden.


Ohne Tanzen und Büffets planen

Musik darf gespielt werden, Tanzen (auch Eröffnungstänze) und Büffets sind generell untersagt. Eine Bühne darf bespielt werden, dabei ist zu beachten: Bei Live-Musik muss ein Mindestabstand zwischen Publikum (Hochzeitsgesellschaft) und Bühne bzw. Band von 2,5 Metern eingehalten werden.


Draußen feiern

Die 10-Quadratmeter-Regel gilt nicht im Freien. Dafür reicht es aus, dass es sich um einen Ort handelt, der nicht durch Wände und ein Dach umschlossen ist und daher mit einem starken Luftaustausch zu rechnen ist. Möglich ist es, die Hochzeit zum Beispiel unter einem Zeltdach auf einer Freifläche zu feiern. Dies ist eine praktikable und aus Infektionsschutzgesichtspunkten gute Lösung, da die Ansteckungsgefahr so ganz erheblich sinkt. Auch in diesem Fall muss die Fläche aber so viel Platz bieten, dass der Abstand (maximal zehn Personen oder bei zwei Haushalten auch mehr als 10 Personen ohne Abstand) eingehalten werden kann.


Zu Hause feiern

Mit bis zu 25 Personen (die einladenden Person ist eine der 25 Personen) kann ohne weitere Auflagen in der eigenen Wohnung oder beispielsweise im Haus der Eltern oder deren Kinder Geburtstag oder auch eine Hochzeit gefeiert werden, auch im dazugehörigen Garten. 


Feier-Regeln auf einen Blick


Anzahl der Personen

Mit Alkoholausschank: im Freien 100 Personen ; in Räumen 50 Personen

Ohne Alkoholausschank: im Freien 200 Personen; in Räumen 100 Personen


Raumgröße

Die maximale Personenzahl ist auch an die Raumgröße (10 Quadratmeter pro Person) gebunden. Bei Beachtung der Raumgröße sind ebenfalls Servicekräfte zu berücksichtigen.


Bei der Location

Maximal 10 Personen dürfen ohne Abstand zusammen stehen oder sitzen. Aufgrund des anhaltenden Infektionsrisikos ist dennoch empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5m möglichst einzuhalten.

Die 10-Quadratmeter-Regel gilt nicht im Freien. Möglich ist es, die Hochzeit zum Beispiel unter einem Zeltdach auf einer Freifläche zu feiern. Dies ist über den Sommer praktikabel und eine gute Lösung, um die Ansteckungsgefahr zu senken.


Essen

Das Essen ist erlaubt, Büffets jedoch untersagt.


Musik

Es darf Musik gespielt werden. Bei Live-Musik muss ein Mindestabstand zwischen Publikum (Hochzeitsgesellschaft) und Bühne bzw. Band von 2,5 Metern eingehalten werden.


Mund-Nasen-Bedeckung

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht erforderlich.


Schutz- und Hygienekonzept

Es muss ein Schutzkonzept erstellt werden, dass die Einhaltung der  allgemeinen Hygienevorgaben beinhaltet. sicherstellt;

Es müssen die Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden.


Unser Service - Wir beraten Sie in allen Punkten und erstellen das Sicherheitskonzept.


Quelle: Hamburger Senat


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