Wie können wir lokale Unternehmen und die Gastronomie im "Lockdown" retten!

Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Sie soll voraussichtlich bis zum 30. April 2020 gelten. Demnach sind sämtliche öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen untersagt - unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Das schließt auch den Betrieb zahlreicher Wirtschaftsbetriebe ein.
Die Regelungen im Einzelnen:
Die Allgemeinverfügung zielt darauf, vermeidbare physische Begegnungen und Kontakt von Menschen auf engem Raum zu unterbinden.
Untersagt sind damit zum Beispiel:
Clubs, Diskotheken, Musikclubs, Bars
Messen, Ausstellungen
Spezialmärkte und Jahrmärkte
Volksfeste
Spielhallen
Spielbanken
Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen
Theater
Filmtheater (Kino)
Konzerthäuser
Museen
Ausstellungshäuser
Stadtteilkulturzentren
Planetarien
Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen
Angebote in Volkshochschulen
Angebote in Musikschulen