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Wie können wir lokale Unternehmen und die Gastronomie im "Lockdown" retten!



Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Sie soll voraussichtlich bis zum 30. April 2020 gelten. Demnach sind sämtliche öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen untersagt - unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Das schließt auch den Betrieb zahlreicher Wirtschaftsbetriebe ein.

Die Regelungen im Einzelnen:

Die Allgemeinverfügung zielt darauf, vermeidbare physische Begegnungen und Kontakt von Menschen auf engem Raum zu unterbinden.


Untersagt sind damit zum Beispiel:


  1. Clubs, Diskotheken, Musikclubs, Bars

  2. Messen, Ausstellungen

  3. Spezialmärkte und Jahrmärkte

  4. Volksfeste

  5. Spielhallen

  6. Spielbanken

  7. Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen

  8. Theater

  9. Filmtheater (Kino)

  10. Konzerthäuser

  11. Museen

  12. Ausstellungshäuser

  13. Stadtteilkulturzentren

  14. Planetarien

  15. Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen

  16. Angebote in Volkshochschulen

  17. Angebote in Musikschulen