Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Sie soll voraussichtlich bis zum 30. April 2020 gelten. Demnach sind sämtliche öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen untersagt - unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Das schließt auch den Betrieb zahlreicher Wirtschaftsbetriebe ein.
Die Regelungen im Einzelnen:
Die Allgemeinverfügung zielt darauf, vermeidbare physische Begegnungen und Kontakt von Menschen auf engem Raum zu unterbinden.
Untersagt sind damit zum Beispiel:
Clubs, Diskotheken, Musikclubs, Bars
Messen, Ausstellungen
Spezialmärkte und Jahrmärkte
Volksfeste
Spielhallen
Spielbanken
Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen
Theater
Filmtheater (Kino)
Konzerthäuser
Museen
Ausstellungshäuser
Stadtteilkulturzentren
Planetarien
Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen
Angebote in Volkshochschulen
Angebote in Musikschulen
Angebote privater BildungseinrichtungenSchwimmbäder, einschließlich sog. Spaßbäder
Saunas und Dampfbäder
Fitness- und Sportstudios
Prostitutionsstätten
Sonderregelung für die Gastronomie
Für Restaurants, Gaststätten, Kantinen, Mensen gilt eine Sonderregelung, wonach eine Öffnung zulässig bleibt, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
Eine Idee zur Unterstützung der lokalen Gastronomie:
Lokale Unternehmen, die solch einen Sicherheitsabstand nur in einem geringen Maße gewährleisten können bzw. unter der Angst der Gäste ein Restaurant zu besuchen weiterhin sehr starke Umsatzrückgänge zu erwarten haben, sollten Versuchen Ihren Betrieb auf Lieferservice umzustellen. Ein Idee wäre es, das Taxigewerbe, welches Ebenfalls unter starken Umsatzrückgängen leidet und leiden wird, zu einer einzigartigen Kooperation mit der Gastronomie zubekommen. Die Taxi-Verbände sollten durch Ihr großes Kontingent an Taxen und Fahrern den Lieferservice von Restaurants übernehmen, die sich selber keinen oder nur einen minimalen Lieferservice aufbauen können. Somit können beide Branchen gemeinsam durch die Krise in Zeiten von Corona und dem Lockdown zur Eingrenzung des Virus beitragen.
Appell an die Bevölkerung
Lass uns solidarisch mit der Gastronomie und allen anderen kleinen Unternehmen zeigen. Es wird eine Zeit nach Corona geben und wir brauchen dann auch alle die fleißigen kleinen und mittelständischen Unternehmer und Ihre Mitarbeiter. Um die großen Konzerne wird sich die Politik kümmern, die kleinen werden es schwer haben, an solche Hilfsgelder zu kommen. Damit sie diese schwere wirtschaftliche Situation meistern und nicht in die Insolvenz getrieben werden, brauchen Sie unsere Solidarität. Fragt Euren Coffeeshop, Euer Lieblingsrestaurant, Euren Frisör, Euren Handwerkern und wer Euch immer auch noch einfällt nach einem Gutschein, den Ihr jetzt kauft und später einlösen könnt. So helft Ihr, die Liquidität aufrecht zu erhalten und das System von dem wir alle abhängig sind, am Laufen zu halten. Also helft bitte mit, dass wir nach der Krise nicht nur noch ein paar Konzerne und Ketten haben, die unter einen staatlichen Rettungsschirm gefallen sind. Jeder von Euch kann helfen. Gemeinsam schaffen wir es. #solidarität #corona #kauftgutscheine
Teilt gerne diesen Beitrag und unterstützt Eure Gastronomie und lokale Unternehmen in der schwersten Krise aller Zeiten.
Herzliche Grüße
Patrick Wilth
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